Sie können das Gerät über unseren Fachhandel beziehen.
Die Voraussetzung dafür ist entweder eine Verordnung oder eine Hilfsmittelempfehlung von Ihrem Arzt und erfolgte Bewilligung durch Ihre Krankenkasse oder Sie entscheiden sich für eine Privatleistung.
Verordnung: mentastim ist ein verordnungsfähiges Heimtherapiesystem. Wenn Ihr Arzt mentastim als sinnvolle Ergänzung Ihrer Therapie verordnet, werden die Kosten für die Therapie in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Privatleistung: Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung nicht erstattet, besteht für Sie als Patient die Möglichkeit, die mentastim-Therapie als private Gesundheitsleistung zu beziehen.